Landesgericht St. Pölten
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Bei der ersten Strafverhandlung, die von Richter Mag. Markus Grünberger geführt wurde, ging es um die Vergehen des Diebstahls, der Urkundenunterdrückung, der falschen Beweisaussage und der Begünstigung.
Die Schuldfrage bei der zweiten Strafverhandlung entschieden Laienrichter, sogenannte Geschworene. Über Art und Höhe der Strafe urteilen diese gemeinsam mit drei Berufsrichtern. Es ging dabei um das Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.
